Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, vorübergehend für eine Woche oder mehrere Wochen in einem Altenheim zu wohnen und dann wieder in die eigenen vier Wände zurückzukehren.
Das kann sehr helfen, wenn der zu pflegende Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Unterstützung braucht als sonst, dem pflegenden Angehörigen selbst ein Aufenthalt im Krankenhaus bevorsteht oder auch mal ein Urlaub guttun würde, für sich und weitere Familienmitglieder.
Ein Kurzzeitpflegeaufenthalt ist in einer stationären Einrichtung möglich.
Kurzzeitpflege kann mehrmals im Jahr oder „am Stück“ wahrgenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kurzzeitpflege im Rahmen der Verhinderungspflege verlängert werden.
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Menschen mit Pflegegraden 2 bis 5 und Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit plötzlich und vielleicht auch nur vorübergehend pflegebedürftig sind. Auch die Zeit zwischen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt kann durch Kurzzeitpflege überbrückt werden.
Aus organisatorischen Gründen können wir einen Aufenthalt ab sieben Tagen ermöglichen.
Dies kann Ihnen als pflegendem Angehörigen ermöglichen, von Zeit zu Zeit auch für sich selbst zu sorgen. Zum Beispiel, wenn bei Ihnen selbst ein Krankenhausaufenthalt ansteht, oder wenn Sie Erholung suchen und eine Zeit verreisen möchten.
Einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt für Ihren Angehörigen können Sie kurzfristig oder schon Wochen und Monate im Voraus buchen. Die Wahrscheinlichkeit in einer unserer 28 Einrichtungen in Oberbayern einen Kurzzeitpflege-Platz im gewünschten Zeitraum reservieren zu können, ist sehr hoch.
Ihre Vorteile:
Lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne.
Begleiten Sie uns auf einem Rundgang durch das Haus und in die unmittelbare Umgebung!
Kurzzeitpflege für Pflegegrad 2-5
Einzelzimmer | tägliche Kosten | Pflegekassen Leistung jährlich | Eigenanteil täglich | Tage mit Pflegekassenleistung |
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Kurzzeitpflege | 176,94 € | 1.774,00 € | 53,64 € | 14,39 |
Verhinderungspflege | 176,94 € | 1.612,00 € | 53,64 € | 13,07 |
Doppelzimmer | ||||
Kurzzeitpflege | 169,94 € | 1.774,00 € | 46,64 € | 14,39 |
Verhinderungspflege | 169,94 € | 1.612,00 € | 46,64 € | 13,07 |
Ja, es ist möglich die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege individuell in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich hierzu am besten von unseren Fachleuten beraten.
Dies kann Ihnen als pflegendem Angehörigen ermöglichen, von Zeit zu Zeit auch für sich selbst zu sorgen. Zum Beispiel, wenn bei Ihnen selbst ein Krankenhausaufenthalt ansteht, oder wenn Sie Erholung suchen und eine Zeit verreisen möchten.
Einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt für Ihren Angehörigen können Sie kurzfristig oder schon Wochen und Monate im Voraus buchen. Die Wahrscheinlichkeit, in einer unserer Einrichtungen in Oberbayern einen Kurzzeitpflege-Platz im gewünschten Zeitraum reservieren zu können, ist sehr hoch. Falls ein Platz in dem Haus Ihrer Wahl nicht verfügbar ist, vermitteln wir Sie gerne an das nächstgelegene Haus mit freien Plätzen.
Ihre Vorteile:
Bitte wenden Sie sich an ein Caritas Altenheim Ihrer Wahl. Unsere Mitarbeiter unterstützen und beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam überlegen wir schnell und so unbürokratisch wie möglich, welche Unterstützung für Sie in Frage kommt.
Für die Kosten der Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Wieviel die Kurzzeitpflege kostet und wie hoch der Eigenanteil ist, erfahren Sie auf den Seiten der einzelnen Einrichtungen.
Wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben, dann haben Sie einen Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Jahr. In solchen Fällen garantieren wir Ihnen einen Kurzzeitpflegeplatz in einem unserer Caritas Alten- und Pflegeheime in Oberbayern. Dabei versuchen wir selbstverständlich einen Platz in der Nähe Ihres Wohnorts zu finden. In unseren Caritas Alten- und Pflegeheimen kümmert sich unser geschultes Personal um die Kurzzeitpflege-Gäste.
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot für Seniorinnen und Senioren, die sich vorrübergehend nicht zu Hause versorgen können. Das geschieht beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, aber auch, wenn sich pflegende Angehörige für eine absehbare Zeit nicht um den Pflegebedürftigen kümmern können.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse im Jahr einen Anteil der Kurzzeitpflege. Weitere Kosten übernimmt der Gast selbst.
Der Anspruch auf Kurzeitpflege im Einzelnen:
Das Formular zur Antragsstellung der Kurzzeitpflegeleistungen können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse anfordern oder sich auf deren Internetseiten herunterladen. Der Pflegebedürftige (oder sein Betreuer) muss den Antrag unterschreiben. Im Antrag werden Ihre persönlichen Daten abgefragt, wer Sie pflegt und der Grund für den Ausfall Ihrer Pflegeperson. Außerdem muss die Einrichtung, welche die Kurzzeitpflege übernimmt, aufgeführt werden. Zusätzlich muss ein Platz in einer Einrichtung gebucht werden.